Wenn du vor der Ausbildung, die du aufnehmen möchtest, bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast, gilt die neue Ausbildung als Zweitausbildung. Für Zweitausbildungen gibt es oft weniger finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Hast du zuvor eine Ausbildung gemacht, die du nicht abgeschlossen hast, so gilt die neue Ausbildung als Erstausbildung.