«Eine eidesstattliche Erklärung ist die Glaubhaftmachung einer Tatsache an Eides statt.»

Manche Hochschulen akzeptieren eine eidesstattliche Erklärung zu deiner Vorbildung, wenn du kein Diplom hast, um sie zu belegen.
Das heisst, dass du Inhalt und Form deines Abschlusses schriftlich erklärst, beispielsweise in der Form einer Diplomerläuterung. Du unterschreibst in Anwesenheit eines Notars oder einer Notarin, dass du ausschließlich die Wahrheit sagst. Deine Aussage kommt einem Schwur (Eid) gleich.
Die Hochschule kann dich anschliessend aufgrund dieser Aussagen zulassen, wenn du die passenden Vorkenntnisse hast.
Sollte sich deine Aussage später als falsch herausstellen, kann dir das Hochschuldiplom aberkannt werden, auch wenn du die Prüfungen aus eigener Kraft geschafft hast.