Dieses Video erklärt die Grundlagen des Schweizer Bildungssystem. Über die Einstellungen lassen sich Untertitel in Arabisch, Italienisch, Persisch oder Tigrinya einblenden.

Glossar

Wichtige Begriffe von A-Z erklärt.

A

  • AHV-Nummer

    Die AHV-Nummer ist deine persönliche Nummer bei der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV.

    • Anerkannte Flüchtlinge (Status B) und Staatenlose: sind wie Schweizer ab dem 20. Lebensjahr oder ab Erwerbstätigkeit automatisch bei der AHV versichert.
    • Vorläufig Aufgenommene (Status F) und Asylsuchende (Status N): erhalten zwar eine AHV-Nummer, sind aber nur beitragspflichtig, wenn sie erwerbstätig sind.

     

    Die Versichertennummer steht auf der Krankenversicherungskarte und auf dem persönlichen Versicherungsausweis AHV/IV.

    Wenn du versichert bist, aber weder eine Krankenversicherungskarte noch einen Versicherungsausweis AHV/IV besitzt, wende dich an deine Ausgleichskasse, um eine Versicherungskarte zu erhalten. 

    Generelle Informationen zur AHV/IV bietet ch.ch. Spezifische Infos für anerkannte Flüchtlinge und staatenlose findest du hier.

  • Anerkennungsempfehlung (für ausländische Hochschuldiplome)

    Falls du ein ausländisches Hochschuldiplom (Bachelor / Master) besitzt, kann Swiss ENIC eine Anerkennungsempfehlungen ausstellen. Ich will mein Diplom anerkennen lassen.  

    WICHTIG: Die Anerkennungsempfehlung eignet sich für die Arbeitssuche. Um an einer Hochschule zugelassen zu werden braucht es keine Anerkennungsempfehlung. 

    ACHTUNG: 

    • Eine Anerkennungsempfehlung ist keine Anerkennung des Diploms und rechtlich nicht bindend. 
    • Swiss ENIC kann nur Empfehlungen für Hochschuldiplome erstellen, die in einen nicht-reglementierten Beruf führen.  

     

  • Arbeitswelterfahrung

    Arbeitswelterfahrung ist Erfahrung in der Arbeitswelt. Beispielsweise durch ein Praktikum oder eine Anstellung (Teil- oder Vollzeit).

    WICHTIG: Fachhochschulen setzen für die Aufnahme ins Studium meist Arbeitswelterfahrung im gleichen Bereich wie das Studium voraus.
    Die Dauer beträgt meist zwischen 6 und 12 Monaten und ist je nach Studiengang unterschiedlich. Hast du ein Praktikums- oder Arbeitszeugnis, dass deine Arbeitserfahrung bestätigt? Dann lege es deiner Bewerbung bei.

B

  • Beglaubigte Kopie

    Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie, die von einer offiziellen Stelle gemacht wird. So wird bestätigt, dass die Stelle das Originaldokument gesehen hat und die Kopie dem Original entspricht.
    Um eine beglaubigte Kopie zu machen, brauchst du unbedingt das Originaldokument: Kopien von Kopien können nicht beglaubigt werden.
    Ein Schweizer Notar oder eine Schweizer Notarin oder schweizerische Amtsstelle (z.b. Staatskanzlei) bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass diese Kopie dem Originaldokument entspricht. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt oder die Echtheit des Originaldokumentes aus.

    Beglaubigung

     

  • Berufslehre, Lehre (berufliche Grundbildung)

    Die Berufliche Grundbildung (auch Berufslehre oder Lehre) ist eine Erstausbildung, die normalerweise nach der obligatorischen Schulzeit gemacht wird.
    Eine Lehre hat zum Ziel, die für die Ausübung eines Berufs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. In der Ausbildung wechseln sich theoretische und praktische Teile ab. Die Lehre kann in einem Lehrbetrieb oder an einer Schule erfolgen. Während der Lehre erhält man einen Lohn.
    Die Berufslehre ist die häufigste Ausbildung von Jugendlichen in der Schweiz. Der Abschluss wird überall in der Schweiz anerkannt.

    Der Abschluss heisst:

    • nach einer 2-jährigen Ausbildung: EBA (Eidgenössisches Berufsattest)
    • nach einer 3- oder 4-jährigen Ausbildung: EFZ (Eidgenössisches
      Fähigkeitszeugnis)

     

    Nach einer Berufslehre ist es möglich, direkt in die Berufswelt einzusteigen oder weiter zu studieren. So kann z.B. während oder nach der Berufslehre eine Berufsmaturität gemacht werden (um dann eine Fachhochschule zu besuchen). Auch Erwachsene haben die Möglichkeit, eine Berufslehre zu machen und ein Diplom zu erwerben.

    Wegweiser durch die Berufslehre

    Informationsblatt

  • Berufsmaturität (Berufsmatura)

    Die Berufslehre kann mit dem Abschluss der Berufsmaturität ergänzt werden.

    Die Berufsmaturität umfasst eine erweiterte Allgemeinbildung und ermöglicht den direkten Zugang zu Fachhochschulen.

    Die Berufsmaturität kann mit zusätzlichen Stunden während der Berufslehre oder nach Abschluss der Berufslehre gemacht werden.

  • Bachelor

    Der Bachelor-Abschluss ist der Titel, der am Ende des ersten Studienzyklus erworben wird. Ein Bachelor-Diplom umfasst 180 ECTS-Credits, das sind circa drei Jahre Vollzeitstudium.

    • An den Universitäten bietet der Bachelor-Studiengang eine wissenschaftlich Ausbildung in den verschiedenen Studienrichtungen. Studierenden erwerben vor allem theoretische, methodische und wissenschaftliche Kenntnisse.
    • An den Fachhochschulen (FH) und den Pädagogischen Hochschulen (PH) ist das Studium praxisorientiert. Ein Bachelor-Abschluss ermöglicht hier bereits den Einstieg in das Berufsleben.

D

  • Diplomerläuterung

    Eine Diplomerläuterung ist eine Beschreibung deiner bisherigen Hochschulbildung. Sie zeigt, wie das Swiss ENIC diesen Hochschulabschluss einstufen würde, wenn alle Dokumente vorhanden wären. Du kannst eine Diplomerläuterung beim Swiss ENIC beantragen, wenn du nicht alle Dokumente zu deiner bisherigen Bildung hast. Diese Erläuterung kann helfen, deinen Abschluss zu erklären, wenn du dich weiterbilden möchtest oder eine Arbeit suchst. Eine Diplomerläuterung kann ausschliesslich für ausländische Hochschuldiplome erstellt werden, die in einen nicht-reglementierten Beruf führen.

    Hier findest du Informationen dazu, wie du eine Diplomerläuterung beantragen kannst.

     

     

  • Diplomanerkennung

    Für die Anerkennung ausländischer Diplome, die reglementierte Berufe betreffen, ist das SBFI zuständig.
    Die Diplomanerkennung eignet sich vor allem für den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Für die Zulassung zum Studium wird deine Vorbildung von der jeweiligen Hochschule beurteilt.

    Anerkennung deiner Diplome

E - F

  • Eidesstattliche Erklärung

    «Eine eidesstattliche Erklärung ist die Glaubhaftmachung einer Tatsache an Eides statt.»

    Manche Hochschulen akzeptieren eine eidesstattliche Erklärung zu deiner Vorbildung, wenn du kein Diplom hast, um sie zu belegen.
    Das heisst, dass du Inhalt und Form deines Abschlusses schriftlich erklärst, beispielsweise in der Form einer Diplomerläuterung. Du unterschreibst in Anwesenheit eines Notars oder einer Notarin, dass du ausschließlich die Wahrheit sagst. Deine Aussage kommt einem Schwur (Eid) gleich.
    Die Hochschule kann dich anschliessend aufgrund dieser Aussagen zulassen, wenn du die passenden Vorkenntnisse hast.
    Sollte sich deine Aussage später als falsch herausstellen, kann dir das Hochschuldiplom aberkannt werden, auch wenn du die Prüfungen aus eigener Kraft geschafft hast.

  • Fachhochschule 

    Die Fachhochschulen FH sind praxisorientierte Hochschulen. Die Ausbildungen sind eng mit einem Beruf und dem entsprechenden Tätigkeitsbereich verbunden. Eine Ausbildung kann mit Bachelor- oder Masterdiplom abgeschlossen werden.
    Die FH bieten auch berufliche Weiterbildung an: Nachdiplomstudien ND bzw. Master of Advanced Studies MAS, Nachdiplomkurse CAS. Im Gegensatz zu den Universitäten machen die FH anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung.

  • Fachmittelschule FMS, Fachmittelschulausweis, Fachmaturität

    Fachmittelschulen FMS sind allgemeinbildende Schulen und bereiten in den verschiedenen Berufsfeldern spezifisch auf die entsprechenden Ausbildungen der Tertiärstufe vor. Neben Allgemeinbildung vermitteln die FMS Kenntnisse im Zusammenhang mit einem bestimmten beruflichen Fachgebiet (zum Beispiel: Gesundheit).

    Nach dem Abschluss der Fachmittelschule FMS erhalten die Schüler*innen einen Fachmittelschulausweis. Damit erhalten Schüler*innen den direkten Zugang zu einer Ausbildung an einer höheren Fachschule insbesondere in den Berufsfeldern Gesundheit, Pädagogik und Soziales.

    Anschliessend kann die Fachmaturität erworben werden, welche den Zugang zu den Fachhochschulen FH und Pädagogischen Hochschulen PH ermöglicht. Für den Zugang an eine Universität ist das Absolvieren der Passerelle nötig.

G - H

  • Geisteswissenschaften

    Geisteswissenschaften ist ein Sammelbegriff für die Gesamtheit der Wissenschaften, die mit unterschiedlichen Methoden Gegenstandsbereiche untersuchen, welche mit kulturellen, geistigen, medialen, teils auch sozialen bzw. soziologischen, historischen, politischen und religiösen Phänomenen zusammenhängen.

  • Hauptfach

    Als Hauptfach wird die Hauptstudienrichtung bezeichnet, die ein* Student*in wählt. Wenn die Anforderung des Hauptfachs weniger als 180 ECTS (im Bachelor) beträgt, wird neben der Hauptrichtung ein Nebenfach gewählt. Dies erlaubt den Studierenden, unterschiedliche Studienrichtungen zu kombinieren.

  • Hochschule

    Die Hochschulen bieten Bildung auf Tertiärstufe an und betreiben Forschung.
    Die Hochschulen in der Schweiz setzen sich aus Fachhochschulen FH, Universitären Hochschulen UH, eidgenössischen technischen Hochschulen ETH und pädagogischen Hochschulen PH zusammen.

K - L

  • Kantonsschule-Gymnasium-gymnasiale Maturitätsschule

    Das Gymnasium (auch: Kantonsschule) ist eine Mittelschule auf Sekundarstufe II, die mit der Maturität abgeschlossen wird.
    Die Dauer der Ausbildung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und kann zwischen 3 und 5 Jahren dauern.
    Die Ausbildung vermittelt Allgemeinbildung. Die Fachbereiche umfassen Sprachen, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Fächer im Bereich Kunst und Sport.
    Im Laufe der Ausbildung können die Schüler Fächer wählen, die sie vertiefen wollen.

     

    Informationen zum Gymnasium

  • kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

    Ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis ist eine Liste mit allen Vorlesungen und Kursen, die an einer Hochschule in einem Semester angeboten werden. Die Liste enthält nebst dem Titel auch eine Beschreibung der Lehrveranstaltungen.

  • Lehrveranstaltung

    Eine Lehrveranstaltung ist eine Unterrichtseinheit an einer Universität oder Fachhochschule. Es gibt unterschiedliche Typen von Lehrveranstaltungen.
    Die gängigsten Formen von Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Tutorien, Übungen und Seminare.

    Vorlesungen werden meist von Professor*innen gehalten, Tutorien in der Regel von Studierenden aus höheren Semestern. Andere Lehrveranstaltungen werden von Dozierenden unterschiedlicher Qualifikation gegeben.

M

  • Master

    Der Masterstudiengang knüpft an das Bachelorstudium an und bildet die zweite Stufe des Studiums. Er bietet eine Ergänzung und Vertiefung der Kenntnisse in dem gewählten Fachgebiet.
    Zugang zu diesem Studiengang erhält man mit einem Bachelorabschluss desselben Hochschultyps in der entsprechenden Studienrichtung. Der Zugang ist in diesem Fall direkt und ohne weitere Vorbedingungen möglich. Wurde der Bachelortitel hingegen von einer anderen Hochschule verliehen oder möchte man den Masterstudiengang in einem anderen Fach absolvieren, so sind in der Regel Vorbedingungen wie der Erwerb zusätzlicher spezifischer Leistungspunkte oder andere besondere Anforderungen zu erfüllen.

    An den Master kann sich ein Doktorat anschließen. Hier sind die Infos zu den drei Zyklen.

  • Matura, Maturität, Schweizerische gymnasiale Maturität

    Die Maturität (oder Matura) ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung am Gymnasium. Auch der Abschluss selbst wird Maturität genannt. Das Zeugnis wird als gymnasiales Maturitätszeugnis bezeichnet.
    Um an einer Schweizer Universität zugelassen zu werden, wird in der Regel ein gymnasiales Maturitätszeugnis oder ein gleichwertiges Reifezeugnis benötigt.

     

    Informationen zur Maturität

  • Monofach

    Ein Fach, das die volle Studienzeit beansprucht (also 180 ECTS im Bachelor und 120 ECTS im Master umfasst). Neben einem Monofach kann kein Nebenfach gewählt werden.

N

  • Naturwissenschaften

    Naturwissenschaften ist ein Oberbegriff für alle Wissenschaften, die sich mit Phänomenen der Natur befassen und diese erforschen. Gearbeitet wird mit Analyse, Messung und Vergleich. Ein Ziel der Naturwissenschaften ist es, Gesetzmäßigkeiten in den Abläufen der Natur zu finden.

  • Nebenfach

    Zweite gewählte Studienrichtung. Umfasst weniger ECTS als das Hauptfach, in der Regel sind das 60 ECTS im Bachelor und 40 im Master.

Q - R

  • Qualifikation

    Durch Ausbildung oder Erfahrung erworbene Fähigkeit einer Person auf ihrem Arbeitsgebiet. Eine Qualifikation muss oft durch die entsprechenden Diplome und Zeugnisse belegt werden können.

  • reglementierte und nicht reglementierte Berufe

    Gewisse Berufe sind in der Schweiz reglementiert. Das heisst, man muss bestimmte, vorgeschriebene Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringen und einen anerkannten Ausbildungsausweis haben, um auf diesem Beruf arbeiten zu können. Hier findest du nähere Informationen dazu, welche Berufe reglementiert sind und wer für die Anerkennung verantwortlich ist.
    Ist dein Beruf nicht reglementiert, so kann man für Hochschuldiplome eine Anerkennungsempfehlung von Swiss ENIC beantragen.

    Liste und Merkblätter reglementierte Berufe SBFI

  • Reifezeugnis

    Zeugnis, mit dem nach bestandener Reifeprüfung die höhere Schule abgeschlossen wird.
    Im deutschen Sprachraum wird auch von Maturitätszeugnis oder Abiturzeugnis gesprochen. Das Reifezeugnis ist im Land seiner Ausstellung eine Urkunde der allgemeine Hochschulreife. Es wird also die Befähigung zu einem Hochschulstudium zuerkannt.

    Ein Reifezeugnis gilt als allgemeinbildend, wenn in den letzten drei Schuljahren durchgehend mindestens sechs allgemeinbildende, voneinander unabhängige Fächer aus dieser Liste unterrichtet werden:

    1. Erstsprache (Muttersprache)
    2. Zweitsprache
    3. Mathematik
    4. Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik)
    5. Geistes- und Sozialwissenschaften (Geographie, Geschichte oder Wirtschaft/Recht)
    6. frei wählbar (ein Fach aus Kategorie 2, 4 oder 5)

S

  • Sekundarstufe II

    Die Sekundarstufe II folgt auf die obligatorische Schule und besteht aus zwei Hauptbereichen:

    • die berufliche Grundbildung
    • allgemeinbildende Ausbildungen an Gymnasium, Berufsmaturitätsschule und Fachmittelschule

     

    Wer an einer Hochschule studieren will, benötigt den entsprechenden Abschluss auf Sekundarstufe II (allgemeinbildendes Reifezeugnis).

    Mehr Informationen:

  • Sozialarbeiter*in

    Auch: Fallführende Stelle
    Manchmal: Coach

    Je nachdem, welchen Status du hast, wie lange du bereits in der Schweiz bist und in welchem Kanton du wohnst, wirst du von unterschiedlichen Diensten betreut.
    Auf dieser Webseite verwenden wir deshalb global den Begriff «Sozialarbeiter*in».
    Es handelt sich dabei um diejenige Person, an die du dich bei Problemen wenden kannst und die die Entscheidungen zu den Leistungen, die du erhältst, trifft. (Beispielsweise: Bezahlung von Fahrkarten oder Sprachkurs.)

  • Sozialdienste /Sozialhilfe

    Dienste, die Personen helfen und unterstützen, die nicht für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können. Dazu gehören Beratung und teils finanzielle Unterstützung.
    Die Sozialdienste sind in jedem Kanton unterschiedlich strukturiert.
    Wenn du Geld oder materielle Leistungen von einem Sozialdienst beziehst, hast du dort in der Regel ein*e Sozialarbeiter*in, der oder die für Entscheide verantwortlich ist, die dich betreffen oder für die Leistungen, die du erhältst. Der oder die Sozialarbeiter*in wird manchmal auch „Fallführende Stelle“ genannt.

  • Studienplatznachweis

    Ein Studienplatznachweis ist ein Dokument, das beweist, dass man in seinem Herkunftsland an einer bestimmten Universität zugelassen war, studiert hat oder hätte studieren dürfen. Dieses Dokument wird von der Universität im Herkunftsland ausgestellt.

  • Studierendenschaft

    Hier: Eine Studierendenschaft ist die Vertretung der Studierenden an einer Hochschule. Die meisten Studierendenschaften bieten Dienstleistungen wie Beratung, Stellen- und Wohnungsportale an. Sie sind Experten für Fragen des studentischen Lebens.

    Auch: Die Studierendenschaft ist die Gesamtheit der Studentinnen und Studenten.

U - Z

  • Universität

    Universitäten sind Orte der wissenschaftlichen Ausbildung und Forschung. Sie haben Promotionsrecht, können also Doktorierende zur Promotion führen.
    Es gibt fünf Universitäten in der Deutschschweiz, vier in der französischsprachigen und eine in der italienischsprachigen Schweiz. Sie bieten Studiengänge an in Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft und Medizin.

  • Vorbildungsausweis

    Ein Diplom, Zeugnis oder anderes Dokument, das deine bisherige Bildung belegt. In der Regel muss vor allem der letzte Abschluss dokumentiert sein. Wenn du deine letzte Ausbildung nicht abgeschlossen hast, solltest du zudem möglichst genau die Ausbildungsrichtung, Fortschritt und Inhalt dokumentieren können.

  • Zweitausbildung

    Wenn du vor der Ausbildung, die du aufnehmen möchtest, bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast, gilt die neue Ausbildung als Zweitausbildung. Für Zweitausbildungen gibt es oft weniger finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
    Hast du zuvor eine Ausbildung gemacht, die du nicht abgeschlossen hast, so gilt die neue Ausbildung als Erstausbildung.

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