Q&A Finanzen

Ein Studium und die Vorbereitung auf ein Studium kosten viel Geld.
Hier findest du Informationen dazu

– welche Kosten anfallen können.
– wie du ein Budget aufstellen kannst.
– welche Möglichkeiten es gibt, um ein Studium zu finanzieren.

  • Kosten: Was kostet ein Studium?

    Je nachdem, ob du zu Hause lebst, an welche Hochschule du gehst und wie weit du fahren musst, kostet ein Studium unterschiedlich viel.

    Hier findest du eine Übersicht mit den Semestergebühren an den jeweiligen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz. An einigen Hochschulen sind die Studiengebühren für Studierende mit ausländischem Diplom höher und an einigen gibt es keine Unterschiede.

     

    Mit diesen Kosten musst du neben dem Studium rechnen:

    • Wenn du bei deinen Eltern wohnst, ist das billiger. Dein Leben kostet im Monat durchschnittlich 800 -1’500 CHF.
    • Wohnst du auswärts, sind es 1’500 – 2400 CHF im Monat.

    Wenn du Familie hast und für Kinder oder andere Familienmitglieder aufkommen musst, sind die Kosten natürlich um einiges höher.

     

  • Budget erstellen

    Ein Budget gibt eine Übersicht über das Geld, das dir zur Verfügung steht und die Kosten, die jeden Monat bezahlt werden müssen. Die Informationen, wie viel Geld du ausgeben kannst, helfen dir, gute Entscheidung zu treffen, wie du dein Leben gestaltest.

    Hier findest du Informationen und Formulare, um dein eigenes Budget zu erstellen.

  • Was kostet die Vorbereitung auf ein Studium?

    Die Kosten hängen von deiner persönlichen Situation ab. Hier findest du eine Liste der Kosten, die du abklären solltest. Prüfe (zum Beispiel mithilfe der Checkliste), welche der Kosten auf dich zutreffen.

    • Sprachkurs
    • Sprachtest/Diplom
    • Anfahrtskosten
    • beglaubigte Dokumente
    • beglaubigte Übersetzungen
    • ECUS-Prüfung
    • ECUS Vorbereitung

     

  • Was kostet eine offizielle Übersetzung?

    Viele Übersetzungsdienste bieten an, zuvor eine Offerte zu erstellen. Man kann also anfragen, wie viel eine Übersetzung oder Beglaubigung kosten wird. Offerten werden grundsätzlich für die spezifischen Dokumente gemacht. Mit der Anfrage per Email sollte ein Scan der Dokumente, die übersetzt werden müssen, mitgeschickt werden.

    Eine Vorstellung der Übersetzungstarife: Eine offizielle Übersetzung mit notarieller Beglaubigung aus einer nicht-europäischen Sprache kann ab einer Seite um die 150-250 Franken kosten. Pro weitere Seite kommen zusätzliche Kosten dazu.

  • Kosten einer beglaubigten Kopie

    Die Kosten für eine Beglaubigung – also für den offiziellen Stempel – liegen zwischen 10 und 20 CHF. Wenn es mehrere Seiten sind, die zusammengehören, kommt in der Regel pro Seite noch ein Betrag von ungefähr 5 CHF dazu. Bezahlt wird pro Beglaubigung. Der Preis steigt also, wenn Dokumente nicht zusammen beglaubigt werden können (zum Beispiel, wenn du eine beglaubigte Kopie deiner Noten im Bachelor brauchst und eine deines Reifezeugnisses).

  • Was kostet ein Sprachzertifikat?

    Die Kosten für Sprachzertifikate, die von den Hochschulen anerkannt werden, können sehr unterschiedlich sein. Mit Kosten um die 300-400 CHF für den Test muss gerechnet werden. Manche Hochschulen (z.B. die Universität Zürich) bieten selbst Sprachprüfungen an, die etwas billiger sind als auswärtige Tests.

  • Kosten für die Ergänzungsprüfung ECUS

    Für die gesamte Ergänzungsprüfung kostet ein Vorbereitungsjahr in Zürich ungefähr 20‘000 CHF, in Genf um die 7‘000-8‘000. Die ECUS Prüfung selber kostet ungefähr 1‘000 CHF.

  • Anfahrtskosten

    Auf sbb.ch kannst du dir die Preise von Tickets und Abonnementen ansehen. So kannst du berechnen, was für dich am billigsten wäre. Falls die Sozialhilfe nicht für deine Transportkosten aufkommen kann, gibt es private Stiftungen, die für die Finanzierung angefragt werden können.

  • Kosten während des Studiums
    • Wie hoch sind die Studiengebühren?

      Die Studiengebühren sind je nach Hochschule, die du besuchen möchtest, unterschiedlich. Besonders private Hochschulen haben oft um einiges höhere Semestergebühren. Studiengebühren werden pro Semester bezahlt. Du bezahlst den Betrag also zweimal im Jahr.

      Die Studiengebühren müssen in der Regel vor Semesterbeginn bezahlt werden. Nach deiner Zulassung wird dir eine Rechnung zugesandt, die du vor Anfang des Studiums begleichen musst.

       

      An manchen Hochschulen gibt es für inländische und ausländische Studierende unterschiedliche Studiengebühren. Du solltest darum bitten, dass dir Studiengebühren für Inländer*innen verrechnet werden, da du nicht die Möglichkeit hast, in einem anderen Land zu studieren.

    • Können Studiengebühren erlassen werden?

      An manchen Hochschulen kannst du auch einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren stellen. Besonders dann, wenn du kein Stipendium erhalten kannst. Einige Hochschulen haben dafür Formulare, die du sogar online ausfüllen kannst.

      Die Informationen findest du am einfachsten, indem du «Erlass der Studiengebühren» und den Namen deiner Hochschule googelst.

      Andere Hochschulen oder ihre Studierendenschaften haben einen Sozialfonds, der Studiengebühren für Studierende in finanziell schwierigen Situationen übernehmen kann. Informiere dich darüber bei deiner Hochschule.

    • Materialkosten: Laptops, Bücher, Kopien

      An einigen Hochschulen gibt es Projekte, die gebrauchte Laptops für wenig Geld zur Verfügung stellen. Oft gibt es auch Angebote, bei denen du als Student*in einen billigeren Laptop kaufen kannst.

      Bücher können häufig gebraucht von älteren Studierenden gekauft werden. Suche online, auf dem schwarzen Brett deiner Hochschule oder frage in der Hochschulbücherei oder bei der Fachschaft nach.

      Solltest du diese Kosten nicht bezahlen können, kannst du dich an den Sozialfonds deiner Hochschule, an deine Gemeinde oder an Stiftungen wenden.

       

    • Versicherung

      Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wenn du Sozialhilfe beziehst, bist du in der Regel über die Sozialhilfe versichert.

      Vorsicht: wenn du nicht mehr von den Sozialdiensten unterstützt wirst, musst du selber eine Krankenversicherung suchen und bezahlen.

      Als anerkannter Flüchtling hast du Anspruch auf Prämienverbilligungen. Ein Teil der Kosten für die Krankenversicherung kann dir also vom Kanton zurückerstattet werden.

      Wenn du wenig oder gar nichts verdienst, kannst du eine Prämienverbilligung bei der Ausgleichskasse deines Kantons beantragen.

      Hier findest du weitere Informationen zu Krankenkassen und Links zur Prämienverbilligung.

    • Wohnkosten

      Sozialdienste können in der Regel auch Wohnen ausserhalb von Flüchtlingsunterkünften ermöglichen, solange die Kosten unter dem Maximalbetrag liegen.

      Kosten für eine Wohnung kannst du reduzieren, indem du in einer WG wohnst. Es gibt auch WG-Angebote speziell für Geflüchtete. In manchen Städten gibt es billigere Zimmer für Studierende. Erkundige dich dazu am besten bei der Studierendenschaft deiner Hochschule.

       

       

  • Ich beziehe Sozialhilfe: was bezahlen Sozialdienste?

    Was die Sozialhilfe bezahlen kann, hängt von deinem Status und deinen Voraussetzungen ab. Je nach Kanton und Sozialdienst kann unterschiedlich unterstützt werden.

    Sozialhilfe funktioniert subsidiär. Das heisst, sie bezahlt nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Kosten zu decken. Die Sozialhilfe deckt den Grundbedarf.

    Wenn du mit deiner Betreuungsperson bereits Abklärungen gemacht hast, welcher Bildungsweg und welche Arbeit zu deinen Qualifikationen passen, solltest du eine neue Idee unbedingt mit ihr besprechen.

    Um deine Betreuungsperson zu überzeugen, dass ein Studium für dich das Richtige ist, kannst du Folgendes machen:

    • Habe eine genaue Idee davon, was du studieren möchtest und welchen Beruf du anschliessend ausüben möchtest.
    • Lasse deine Fähigkeiten von einer Fachperson einschätzen. Die Berufsberatung, Professor*innen oder Dozierende an der Hochschule sowie Sprachlehrkräfte können dir eine schriftliche Einschätzung davon geben, ob du die fachlichen oder sprachlichen Fähigkeiten für ein Studium mitbringst. Eine solche Bestätigung kann dir bei der Argumentation helfen.
    • Stelle ein Budget auf und zeige, wie du dein Studium finanzieren möchtest und was dir noch fehlt.
    • Diskutiere anschliessend mit deiner Betreuungsperson. Sie kennt die Situation in der Schweiz gut und kann dir helfen, einen realistischen Plan für dich zusammenzustellen.

     

    • Abklären, was bezahlt wird

      Frage dich bei allen Kosten, ob die Sozialdienste sie dir zahlen oder ob du sie selber übernehmen musst.

      Wichtig ist, dass du Folgendes mit deiner Betreuungsperson abklärst:

      • Bekomme ich weiter Geld, wenn ich studiere?
      • Wird das Geld weniger? Wie viel bekomme ich noch?
      • Kann ich vermeiden, dass das Geld reduziert wird? z.B. wenn die Berufsberatung bestätigt, dass diese Ausbildung für mich sinnvoll ist?
      • Wie kann ich dazu beitragen, dass mir ein Teil meiner Kurs- und Ausbildungskosten bezahlt wird?
      • Kann ich ein Stipendium beantragen? Wie muss ich dazu vorgehen?

       

      Trage diese Informationen in dein Budget ein.

      Wenn du eine Entscheidung erhältst, dass du nicht studieren kannst, darfst du von deiner Betreuungsperson einen schriftlichen Entscheid mit einer Begründung einfordern. So kannst du verstehen, woran es gefehlt hat.

  • Stipendien

    In der Schweiz müssen die Eltern in der Regel für die erste Ausbildung bezahlen, wenn sie können. Wenn du oder deine Familie deine Ausbildung nicht bezahlen können, kommen Stipendien in Frage.

    Wenn du Sozialhilfe bekommst, muss dein Antrag auf ein Stipendium in der Regel in Absprache mit deiner Betreuungsperson gestellt werden. In manchen Fällen muss deine Betreuungsperson selbst den Antrag einreichen. Sprich dich also mit deiner Betreuungsperson ab.

    Zweitausbildungen werden in der Regel nicht bezahlt. Wenn du bereits einen Abschluss hast, kannst du für eine weitere Ausbildung meist kein Stipendium bekommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dein Abschluss in der Schweiz anerkannt wurde. Sprich deshalb mit deiner Betreuungsperson, bevor du eine Diplomanerkennung oder Anerkennungsempfehlung beantragst.

    Um ein Stipendiengesuch einzureichen, brauchst du in der Regel eine Steuererklärung von dir und von deinen Eltern. Wenn deine Eltern nicht hier leben, musst du das angeben.

    Übersicht kantonale Stipendien

    Adressen kantonale Stipendienstellen

     

    • Bei wem kann ich Stipendien beantragen?

      Wenn du Sozialhilfe bekommst, muss dein Antrag auf ein Stipendium in der Regel in Absprache mit oder durch deine Betreuungsperson gestellt werden. Sprich dich mit deiner Betreuungsperson ab.

      In der Schweiz werden Stipendien vom jeweiligen Kanton vergeben. Wie hoch das Stipendium ist und wie viele Studierende Anrecht auf Stipendien haben, ist in jedem Kanton unterschiedlich. Deinen Stipendienantrag musst du jeweils in deinem Wohnkanton stellen.

      zuständiger Kanton

      Wenn du kein Stipendium von deinem Wohnkanton erhalten kannst, kannst du bei deiner Gemeinde nach Gemeindebeiträgen anfragen.

    • Wie hoch sind Stipendien?

      Stipendien sind je nach Kanton und deiner Situation unterschiedlich hoch. Wichtig: das Stipendium hängt davon ab, wie viel Geld dir aktuell zur Verfügung steht.

      Nicht alle Studierenden können Stipendien erhalten. In der Regel kann man von einem Stipendium allein nicht leben.

      Stipendien erlauben dir normalerweise nicht, die Studienzeit zu verlängern. Du solltest dich also auf ein Vollzeitstudium einstellen.

      Achtung! Wenn du ein Stipendium hast und daneben arbeitest und zu viel verdienst, kannst du dein Anrecht auf das Stipendium verlieren. Informiere dich deshalb bei deiner Stipendienstelle, wie viel du im Monat verdienen darfst, ohne dass du das Stipendium verlierst.

    • Wer hat Anrecht auf ein Stipendium?

      Ob du stipendienberechtigt bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

      • von deinem Aufenthaltsstatus
      • davon, ob du bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast
      • von deinem Einkommen (und vom Einkommen deiner Eltern, falls sie in der Schweiz sind)
      • von deinem Wohnkanton
      • davon, wie lange du schon in dem Kanton wohnst
    • Aufenthaltsstatus

      Als anerkannter Flüchtling (B) hast du grundsätzlich Anrecht auf Stipendien. Das heisst, du kannst ein Gesuch stellen, wenn du auch die anderen Kriterien für ein Stipendium erfüllst.

      Als vorläufig aufgenommener Flüchtling (F Flüchtling) hast du wie ein anerkannter Flüchtling (B) grundsätzlich Anrecht auf Stipendien. Das heisst, du kannst ein Gesuch stellen, wenn du auch die anderen Kriterien für ein Stipendium erfüllst.

      Manche Stellen wissen nicht, welche Rechte du hast. Art. 5 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) bezeichnet die Beitragsberechtigten Personen. Hier findest du weitere Informationen.

      Als vorläufig aufgenommene Person (F Ausländer*in) hast du nicht grundsätzlich Anrecht auf Stipendien. Einige Kantone vergeben jedoch Stipendien an Personen mit Status F-Ausländer*in. Es bestehen aber teilweise Wartefristen, du musst also bereits einige Jahre (zw. 3 und 7 Jahren) im Kanton wohnhaft sein. Es lohnt sich also, nachzufragen.

      Als Asylsuchende*r (N) hast du wenig Chancen auf ein Stipendium. Es gibt aber Ausnahmen. Deshalb solltest du dich immer erkundigen und eine schriftliche Absage einholen. So kannst du Personen, die du um finanzielle Unterstützung anfragst, beweisen, dass du keine Möglichkeit hast, durch Stipendien finanzielle Unterstützung zu bekommen.

    • Wann reiche ich ein Stipendiengesuch ein?

      Meist dauert es mehrere Monate, bis du Auskunft bekommst, ob du Anrecht auf ein Stipendium hast. Deshalb solltest du dein Gesuch so früh wie möglich einreichen. In der Regel musst du dafür bereits an die Hochschule zugelassen sein. Schau dir die Fristen an, um das Gesuch einzureichen.

      Teils kannst du auch unvollständige Unterlagen schon einreichen. Mache eine Liste der Dokumente, die fehlen und notiere ein Datum, wann du denkst, dass du die Dokumente haben wirst. Diese Liste schickst du mit dem Rest des Gesuchs ein. Die fehlenden Unterlagen schickst du nach, sobald du sie hast. So kann die Stelle dein Gesuch bereits prüfen.

  • Darlehen

    Ein Darlehen ist eine Geldsumme, die genutzt werden kann und dann meist mit Zins zurückbezahlt werden muss.

    Darlehen werden seltener vergeben als Stipendien. Durch Darlehen entstehen Schulden, die am Ende des Studiums zurückbezahlt werden müssen. Darlehen sollten nur aufgenommen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Studium zu finanzieren und wenn abgeklärt wurde, dass eine Rückzahlung mit Sicherheit möglich sein wird.

    Nach dem Studium werden die Zinsen verrechnet. Es gibt ganz unterschiedliche Darlehen mit ganz unterschiedlicher Verzinsung. Oft beträgt ein Zins zwischen 3 bis 5%.

  • Nebenjob
    • Kann ich mich über einen Nebenjob finanzieren?

      Wer neben dem Studium arbeitet, verlängert in der Regel die Studienzeit. Je nachdem, was du arbeitest, kann Arbeitserfahrung jedoch von Vorteil für die Stellensuche nach dem Studium sein.

      Wie viel Prozent arbeiten?

      Bei Nebenjobs gibt es verschiedene Möglichkeiten: man kann während dem Studium Teilzeit arbeiten, oder in den Semesterferien Vollzeit. (Manche Leute kombinieren das auch).

      In den meisten Studienrichtungen kann man gut 20% (also einen Tag pro Woche) arbeiten.

      Wenn du die Unterrichtssprache noch nicht gut sprichst, brauchst du oft mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung als muttersprachliche Studierende.

      Ideal ist, wenn der Job zeitlich flexibel ist. Je mehr obligatorische Lehrveranstaltungen dein Studium hat, desto schwieriger ist es mit dem Nebenjob. Deshalb ist ein Nebenjob nicht bei jeder Studienrichtung möglich. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, mit dem Nebenfach erst später zu beginnen. Pass aber auf: damit verlängert sich auch die gesamte Studienzeit.

      Stipendien erlauben dir normalerweise nicht, die Studienzeit zu verlängern oder nebenbei viel zu arbeiten. Ab einem gewissen Einkommen (Lohn) musst du das Stipendium zurückzahlen. Pass also gut auf, wie viel du nebenher verdienen darfst und ob du genug Zeit hast.

    • Status

      Als vorläufig aufgenommene Person (F) und asylsuchende Person (N) hast du Auflagen, die du und dein Arbeitgeber erfüllen müssen. Es ist wichtig, dass du dich vor einer Bewerbung gut darüber informierst. So kannst du deinem Arbeitgeber zeigen, dass es nicht so schwierig ist, dich anzustellen.

      Frag deine Betreuungsperson, ob sie zusätzliche Informationen für den möglichen Arbeitgeber hat, oder diesen sogar kontaktieren könnte.

      SFH Überblick Aufenthaltsstatus

    • Welcher Lohn ist normal?

      Mit einem Lohn von 20.- Franken in der Stunde netto verdienst du, bei einem Pensum von 50% (20-21 Stunden die Woche), 1600.- im Monat. Damit lässt sich nur ein einfaches Leben führen und die Studienzeit verlängert sich um ungefähr das Doppelte.

      Der Stundenlohn für Student*innenjobs liegt oft zwischen 17.- und 25.- Franken. Viele der besser bezahlten Jobs setzen gute Sprachkenntnisse in einer Landessprache voraus (Bsp. Nachhilfe oder Büroarbeit).

      Jobs findest du auf den Seiten der Studierendenschaften oder auf Seiten wie diesen:

       

  • Private Stiftungen und Fonds

    Neben den kantonalen Stipendien und Gemeindebeiträgen gibt es auch Stipendien von privaten Stiftungen und Fonds.

    Private Stiftungen unterstützen oft bestimmte Gruppen von Leuten. Beispielsweise Leute, die sehr gute Leistungen vorweisen können, alleinerziehende Studierende oder Waisen, usw. Es gibt auch Stiftungen, die sich speziell für Geflüchtete einsetzen.

    Schau dir den Stiftungszweck an und hole dir für die Formulierung des Antrags Hilfe von Muttersprachlern.

    Vorsicht, auf Seiten wie stipendium.ch musst du für die Suche von Stiftungen bezahlen. Es gibt keine Garantie, dass du auch eine Finanzierung findest.

    In folgenden Verzeichnissen kannst du mit Stichworten nach Stiftungen suchen:

    Stiftungsverzeichnis des Bundes
    SwissFoundations
    Fundraiso

  • Spendengelder und Crowdfunding

    Hier gilt es aufzupassen! Wenn du Geld erhältst, gilt dies bei den Sozialdiensten als Einkommen. Du musst also auch ganz kleine Geldgeschenke immer melden. Weil sie als Einkommen gelten, können dir Geldgeschenke von deinem Sozialhilfegeld abgezogen werden.

    Vorsicht! Wenn du Einkommen nicht meldest, kannst du eine Strafanzeige erhalten. Zwei Strafanzeigen reichen aus, dass du aus der Schweiz ausgewiesen werden kannst. Melde also jedes Einkommen.

    Wenn dich jemand unterstützen will, sollte dies immer zweckgebunden sein. Das heisst, du bekommst das Geld für etwas ganz Bestimmtes. Am besten ist es, wenn das Geld nicht direkt an dich ausbezahlt wird, sondern dein* Helfer*in Rechnungen für dich bezahlt: Zum Beispiel deine Rechnung für einen Sprachkurs. Auch Rückerstattung von bereits Bezahltem funktioniert: dein* Helfer*in kann dir deine Transporttickets zahlen oder dir Dinge wie Bücher schenken. Du solltest die Quittung für den Kurs oder die Tickets behalten und eine Bestätigung von der Person, die dich unterstützt, so dass du beweisen kannst, wofür das Geld ausgegeben wurde.

    Crowdfunding ist heikel, weil es sich nicht um zweckgebundenes Geld handelt: niemand kann kontrollieren, wofür das Geld gespendet wurde, und wofür du es ausgegeben hast. Du musst das Geld also deklarieren und es kann dir möglicherweise von der Sozialhilfe abgezogen werden. Sprich über eine solche Idee unbedingt vorher mit deiner Betreuungsperson.

     

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Der Stipendienrechner hilft dir, abzuschätzen, ob du Beiträge erhalten kannst. Damit du ihn ausfüllen kannst, solltest du wissen, wie viel Geld du auf dem Konto hast, wie viel du monatlich erhältst. Wenn deine Eltern auch hier sind, solltest du wissen, wie viel im Jahr sie verdienen und wie viel Steuern sie bezahlen.

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