Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet: Die Macht ist auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt. Viele Entscheidungen in Bezug auf die Bildungs- und Integrationspolitik werden auf kantonaler Ebene getroffen.

  • Wie kann ich mich in der Kantonspolitik für den Bildungszugang von geflüchteten Menschen einsetzen?
  • Welche politischen Instrumente gibt es auf kantonaler Ebene?
  • Wie kontaktiere ich Parlamentarier*innen für eine Idee?

 

Dieses Toolkit gibt Informationen, um sich auf der kantonspolitischen Ebene zu engagieren.

  • Was macht ein Kantonsparlament?

    Auf der Webseite www.ch.ch steht zum Thema Kantonsparlament:

    Wie auf Bundesebene werden auch auf Kantonsebene die drei Gewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – von drei unterschiedlichen Behörden ausgeübt. Die legislative d.h. gesetzgebende Gewalt wird vom Kantonsparlament ausgeübt.

    Das Kantonsparlament heisst je nach Kanton Gran Consiglio, Landrat, Kantonsrat, Grosser Rat oder Cussegl grond.

    Die wichtigsten Aufgaben des Kantonsparlaments: 

    Ein Kantonsparlament hat in erster Linie die Aufgabe, über die kantonalen Gesetze zu befinden (annehmen, zurückweisen oder ändern) und Stellung zu nehmen zu Initiativen und Petitionen, die von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden oder von einem oder mehreren Parlamentsmitgliedern eingereicht werden.

    Zudem entscheidet das Kantonsparlament über den von der Kantonsregierung vorgelegten Voranschlag und bewilligt die Erhebung von Abgaben und Steuern.

    Nicht zuletzt überwacht das Parlament die Tätigkeit der Regierung.

  • Welche politischen Mittel gibt es?

    Vorstösse sind parlamentarische Instrumente, die den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in ihrem politischen Alltag zur Verfügung stehen.

    Folgende Vorstossarten sind für eure Arbeit wahrscheinlich am wichtigsten: (Hinweis: Die Vorstösse unterscheiden sich teilweise nach Kanton oder tragen unterschiedliche Titel):

    • Motion

    Die Motion ist oftmals der verpflichtendste parlamentarische Vorstoss auf kantonaler Ebene. Mit ihr kann ein*e Parlamentarier*in oder eine ständige Kommission den Regierungsrat bspw. dazu verpflichten, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung der Verfassung, zur Änderung eines bestehenden / zum Erlass eines neuen Gesetzes oder eines Beschlusses zu unterbreiten. Wenn das Kantonsparlament dem Auftrag zustimmt, ist der Auftrag verbindlich.

     

    • Postulat

    Mit dem Postulat wird der Regierungsrat beauftragt zu prüfen, ob es in einem bestimmten Fall ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Ausserdem kann ein Postulat vom Regierungsrat auch die Ausarbeitung eines Berichts verlangen.

     

    • Interpellation / Schriftliche Anfrage

    Die Interpellation und die schriftliche Anfrage dienen in erster Linie Informationszwecken. Mittels einer Interpellation oder einer schriftlichen Anfrage hat jede*r Parlamentarier*in das Recht, vom Regierungsrat Auskunft über Angelegenheiten des Kantons zu verlangen. Die Beantwortung wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt.

     

     

    Weitere politische Mittel: 

    • Kantonale Volksinitiativen:

    Auf der Webseite www.ch.ch steht: „Jede Person, die in der Schweiz stimmberechtigt ist, kann eine Volksinitiative lancieren. (…) Das Initiativrecht besteht nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Kantons- und auf Gemeindeebene. Die Liste der Gegenstände, zu denen auf Kantons- und Gemeindeebene eine Volksinitiative lanciert werden kann, ist häufig länger als auf Bundesebene. Auf Bundesebene kann nämlich mit einer Volksinitiative nur die Bundesverfassung geändert werden. Mehrere Kantone sehen dagegen die Gesetzesinitiative vor. Damit kann die Einführung eines neuen oder die Änderung eines geltenden Gesetzes verlangt werden. Die Änderung eines Gesetzes kann nur in ein paar Kantonen verlangt werden, und zwar mit einer sogenannten Gesetzesinitiative.“ Weitere Informationen zu Initiativen

     

    • Petition

    Auf der Webseite www.ch.ch steht: „Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden. (…) Unabhängig davon, ob die Petition schriftlich oder online eingereicht wird, hat sie keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Die Behörde, an die sich die Petition richtet, muss davon Kenntnis nehmen. Sie ist aber nicht verpflichtet, sie zu behandeln oder zu beantworten. Allerdings tun sie das in der Praxis fast immer.“ Weitere Informationen

  • Schritt für Schritt: Wie kann man Fragen und Vorschläge auf kantonaler Ebene einbringen?

    Schritt 1: Themen sammeln

    Überlegt euch, was im Bereich Bildungszugang / Hochschulzugang für Geflüchtete verbessert werden müsste. Sammelt die verschiedenen Themen.

    Inspiration bieten euch die Forderungen der Arbeitsgruppe „Integration durch Bildung“, die wir gemeinsam mit Studierenden mit und ohne Fluchthintergrund erarbeitet haben.

     

    Schritt 2: Priorisieren

    Versucht, die verschiedenen Themen zu priorisieren. Wo besteht der grösste Handlungsbedarf? Was müsste sich verändern? Welches Thema möchtet ihr angehen?

    Entscheidet euch entweder für ein spezifisches Thema oder versucht, eine generelle Anfrage zu formulieren. Inspiration können Vorstösse, die bereits in anderen Kantonen eingereicht wurden, bieten.

     

    Schritt 3: Vorstoss-Skizze

    Welche konkreten Fragen zu diesem Thema möchtet ihr via Parlamentarier*in ans Kantonsparlament stellen? Welche Anliegen / Forderungen habt ihr?

    Notiert dies so konkret wie möglich! Schon habt ihr erste «Text-Bausteine» für einen Vorstoss zusammen. 

     

    Schritt 4: Parlamentarier*in suchen

    Nur Parlamentarier*innen können einen Vorstoss einreichen. Nun geht es darum, eine passende Parlamentarier*in zu finden und anzufragen, ob sie / er interessiert wäre, einen Vorstoss zum Thema einzureichen.

    Es lohnt sich, einen Blick auf die Webseite des Kantonsparlaments zu werfen. Vielleicht kennt ihr bereits eine Parlamentarier*in?

    Ansonsten ist es sinnvoll, Parlamentarier*innen anzufragen, die sich im Bereich Bildung engagieren. Recherchiert dazu auf der Seite das Kantonsparlaments:  

    Achtung! Die Bezeichnung des Parlaments lautet von Kanton zu Kanton unterschiedlich: 

    • Grosser Rat heisst es in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, Tessin, Thurgau, Waadt und Wallis
    • Kantonsrat heisst es in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Zug und Zürich.
    • Landrat heisst es in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Nidwalden und Uri.
    • Parlament heisst es im Kanton Jura.

     

    Beispiel für den Kanton Basel:

    Sucht bei Google nach Wörtern wie “Grosser Rat”, “Kanton Basel” und “Bildung”. Dann findet ihr die Bildungs- und Kulturkommission, in der verschiedene Politiker*innen sind, die sich im Grossen Rat speziell mit den Themen Bildung und Kultur beschäftigen. 

    https://www.grosserrat.bs.ch/gremien/sachkommissionen/bildung-kultur 

     

    Schritt 5: Parlamentarier*in anfragen 

    Entscheidet euch, welche*n Parlamentarier*in ihr kontaktieren möchtet. Meldet euch per Mail und beachtet:

    Kurz – klar – konkret

    • Formuliert kurz und klar, was das Anliegen ist, seid möglichst konkret (max. A4 Seite)
    • Je konkreter desto besser. Am besten nutzt ihr ein einschlägiges Beispiel und verknüpft dieses mit der aktuellen Situation im Kanton.

     

    Es ist individuell, ob ein*e Parlamentarier*in bereits einen „fertigen“ Vorschlag für einen Vorstoss möchte oder nur ein paar Ideen, die er/sie dann weiter zu einem Vorstoss verarbeitet. Auf jeden Fall braucht es Offenheit von beiden Seiten für Vorschläge, Anmerkungen, Abänderungen etc.

     

     

     

     

     

  • Weitere Informationen

Erklärvideo: In der Schweiz spielen Bund, Kantone und Gemeinden je eine eigene Rolle. Auf jeder dieser drei Ebenen gibt es je eine eigene Behörde für die legislative, die exekutive und die judikative Gewalt. Das Volk kann dank der direkten Demokratie direkt in die Staatsführung eingreifen. ©ch.ch

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