Meine Rechte

Hier findest du Informationen zu deinen Rechten und Pflichten, die dir auf dem Weg an die Hochschule helfen können.

Die Links auf dieser Seite bieten ausserdem auch weiterführende Informationen zu Reglementen und Rechtstexten für Personen, die studentische Geflüchtete unterstützen.

  • Rechtlicher Status

    Die verschiedenen Aufenthaltsstati:

    • N Status (Asylsuchende): Während der Bearbeitung deines Asylantrags erhältst du den Aufenthaltsstatus N; (Art. 42 AsylG)
    • B Status (Anerkannter Flüchtling): Wenn dein Flüchtlingsstatus anerkannt wurde und du Asyl erhalten hast, erhältst du die Aufenthaltsbewilligung B (Art. 60 Abs. 1 AsylG)
    • F vorläufig aufgenommener Flüchtling: Wenn dein Flüchtlingsstatus anerkannt wurde, aber du vom Asyl ausgeschlossen wurdest, erhältst du den Aufenthaltsstatus F-Flüchtling. Es gibt verschiedene Asylausschlussgründe, festgelegt in Art. 53 et 54 AsylG.
    • F vorläufig aufgenommene Person: Wenn der Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde aber eine Rückführung ins Heimatland rechtlich unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist, bekommst du den Status F vorläufige Aufnahme. Der Status F ist keine Aufenthaltsbewilligung sondern eine Bestätigung, dass die Ausweisung nicht möglich ist. (Art. 83 AIG)
    • S Schutzstatus: Mit dem Schutzstatus S erhältst du einen Ausweis S. Dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet, aber verlängerbar. Nach frühestens fünf Jahren erhältst du eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist (Art. 74 AsylG).

     

    Hier findest du nähere Informationen zu Kantonswechsel, Arbeitsbewilligung, Versicherung, Familiennachzug, Recht auf Sozialhilfe und Integration mit deinem Status: Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

     

  • Finanzielle Unterstützung
    • Sozialhilfe

      Die Sozialhilfe wird von den Kantonen verwaltet. Die allgemeinen Richtlinien sind von der SKOS festgelegt. Sie sind jedoch nicht bindend. Sozialdienste funktionieren subsidiär. Das heisst, sie können nur dann Leistungen bezahlen, wenn es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Die Sozialhilfe deckt den Grundbedarf. Informationen zu Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe findest du hier.

      Leistungen

      Als anerkannter Flüchtling (Status B oder F vorläufig aufgenommener Flüchtling) hast du Anrecht auf dieselben Leistungen der Sozialdienste wie Schweizer*innen. Du hast auch Anrecht auf Integrationsmassnahmen.

      Die finanzielle Hilfe für Asylbewerber*innen (Status N) oder vorläufig aufgenommene Ausländer*innen (Status F) ist geringer als jene von Schweizer*innen (ungefähr 30 % weniger). Vorläufig aufgenommene Ausländer-innen erhalten Integrationsmassnahmen. Bei Asylsuchenden (Status N) werden diese nur in seltenen Fällen gewährt.

      Die Sozialhilfe kann nur dann aufgehoben werden, wenn die Nothilfe an ihre Stelle tritt. Dies ist dann der Fall, wenn du einen Nichteintretensentscheid (Dublin) erhältst, oder einen negativen Asylentscheid und deine Rückführung verfügt wird.

       

      Schriftliche Entscheidung

      Wenn dein*e Sozialarbeiter*in etwas entscheidet, das dich betrifft, hast du das Recht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine schriftliche Entscheidung zu erhalten, die die Gründe für die Entscheidung erklärt. Im Alltag wird dies nicht immer gemacht. Du darfst aber darum bitten, wenn du die Entscheidung schriftlich haben möchtest.

       

      Was tun, wenn ich mit einer Entscheidung meines Sozialarbeiters / meiner Sozialarbeiterin nicht einverstanden bin?

      Als Erstes solltest du immer mit deinem Sozialarbeiterin / deiner Sozialarbeiterin darüber sprechen. Du kannst erklären, wie du die Sache siehst. Versuche auch, den Entscheid zu verstehen. Auch dein*e Sozialarbeiter*in kann nicht alles finanzieren, was er oder sie finanzieren möchte. Es ist immer besser, eine gemeinsame Lösung zu finden, als einen Rechtsstreit anzuzetteln.

      Wenn ihr euch beim Gespräch nicht einigen konntet und du den Eindruck hast, dass der Entscheid nicht gut begründet ist, kannst du dich einer Entscheidung auch widersetzen. Du kannst einen Rekurs gegen die Entscheidung machen. Vorsicht! Bei einem Rekurs entstehen Kosten für das Verfahren, die die Partei tragen muss, die verliert. Lasse dich von der Rechtsberatungsstelle beraten, ob dein Rekurs Chancen hat und wie du ihn machen musst.

      Ein Rekurs kann verschiedene Aspekte betreffen: z.B. die Bedingungen und Auflagen, die man dir gestellt hat oder die Höhe oder die Kürzung der Leistungen, die du erhältst.

      Um einen Rekurs machen zu können brauchst du einen schriftlichen Entscheid. Wichtig ist auch, dass du den Rekurs innerhalb der Frist von (normalerweise) 30 Tagen nach Datum der schriftlichen Entscheidung einreichst.

       

      Sanktionen

      Eine Sanktion ist eine Art Bestrafung. Wenn du deine Auflagen als Sozialhilfeempfänger nicht erfüllst, kannst du Sanktionen erhalten. Beispielsweise, wenn du ein Einkommen nicht angibst (deklarierst), oder wenn du eine Entscheidung der Sozialarbeitenden nicht respektierst. Die Sanktion muss angekündigt worden sein: Wenn du A (nicht) machst, passiert B.

      Eine Sanktion kann beispielsweise eine Kürzung der finanziellen Leistungen (im Rahmen der Grundrechte) sein. Man darf dir die Leistungen der Sozialdienste um maximal 30 % kürzen.

       

      Was tun, wenn du Geld erhältst?

      Egal, ob du Geld von Privatpersonen, Stiftungen oder durch Crowdfunding erhältst, du musst sämtliche Beträge beim Sozialdienst melden (Deklarierungspflicht). Dieses zusätzliche Geld gilt als Einkommen und kann von deinem Sozialhilfegeld abgezogen werden.

      Wenn du Einkommen nicht meldest, kann dies zu Kürzungen deiner Leistungen oder einer Strafanzeige führen. Je nach Situation können Strafanzeigen zu einem Landesverweis führen.

       

      So unterstützt man dich am Besten:

      Wenn du Geld erhältst, muss es zweckgebunden sein. Das heisst, du musst es für etwas Bestimmtes erhalten. Es ist deshalb am Einfachsten, wenn deine Helfer*innen das Geld nicht dir geben, sondern dir direkt etwas Bestimmtes bezahlen (z.B. die Rechnung für den Sprachkurs, Fahrkarten oder die Studiengebühren). Lass dir am Besten immer eine Kopie der Quittung oder der Überweisung mit Datum und Unterschrift geben. So kannst du belegen, welches Geld wofür bezahlt wurde. Dies ist jedoch noch keine Garantie, dass das Geld nicht vom Sozialhilfebudget abgezogen wird.

    • Stipendien

      Kantonale Stipendien sind Ausbildungsbeiträge für Erstausbildungen, wenn eine Person oder ihre Eltern zu wenig Geld für eine Ausbildung haben.

      Ob du stipendienberechtigt bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

      • Aufenthaltsstatus
      • Alter
      • Vorbildung
      • Einkommen & Vermögen

       

      Weitere Infos zu Stipendien sowie ein Factsheet und eine kantonale Übersicht findest du hier.

      Wenn du Sozialhilfe bekommst, muss dein Stipendienantrag in Absprache mit deiner/m Sozialarbeiter*in eingereicht werden. Oft wird das Stipendium an die Sozialhilfe ausbezahlt. Die Sozialhilfe verrechnet dir das Stipendium als Einkommen und reduziert entsprechend ihre finanzielle Unterstützung an dich. Du erhältst das Stipendium also nicht zusätzlich zu den Sozialleistungen.

  • Zulassung zum Studium

    Es gibt leider kein Recht darauf zu studieren. In der Schweiz ist jede Hochschule selbst für die Zulassung verantwortlich. Bei einigen Hochschulen wird dein Aufenthaltsstatus in die Entscheidung miteinbezogen, andere schauen sich den Aufenthaltsstatus nicht an. Die meisten Hochschulen verweigern eine Zulassung nicht aufgrund des Aufenthaltsstatus. Erkundige dich bei der Hochschule.

    B-Flüchtlinge und F-Flüchtlinge können gesetzlich aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht vom Studium ausgeschlossen werden (Genfer Konvention).

ganze Schweiz

Conseil juridique: EPER

   

Les Bureaux de consultation juridique sont là pour conseiller et répondre aux questions sur la procédure d’asile en Suisse ou d’autres questions de droit. Les personnes pauvres ou socialement défavorisées sont au centre de l’action de l’EPER, tout comme quiconque a un statut de réfugié ou de requérant d’asile, vit en Suisse sans titre de séjour ou est victime de discrimination ou de racisme – donc toute personne vulnérable, atteinte dans ses droits et socialement marginalisée.

Rechtsberatung: HEKS

Haben Sie Fragen zum Asylverfahren in der Schweiz? Brauchen Sie sonst rechtliche Beratung? Oder sind Sie von Diskriminierung und rassistischen Äusserungen betroffen? HEKS bietet in verschiedenen Bereichen rechtliche Beratung und Unterstützung. Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen sozial benachteiligte Personen wie Asylsuchende und Flüchtlinge, Sans-Papiers oder Menschen mit geringem Einkommen sowie Personen, die Diskriminierung erleiden. Sie alle sind besonders gefährdet, in ihren Rechten verletzt und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden.

Conseil juridique: Caritas

Caritas propose également du Conseil juridique, tu trouveras plus d'informations en te rendant sur le site web du Caritas de ta région: trouve le site web ici.

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