Meine Rechte

Hier findest du Informationen zu deinen Rechten und Pflichten, die dir auf dem Weg an die Hochschule helfen können.
Die Links auf dieser Seite bieten weiterführende Informationen zu Reglementen und Rechtstexten für Personen, die studentische Geflüchtete unterstützen.

  • Rechtlicher Status

    Die verschiedenen Aufenthaltsstati:

    • N Status (Asylsuchende): Während der Bearbeitung deines Asylantrags erhältst du den Aufenthaltsstatus N; (Art. 42 AsylG)
    • B Status (Anerkannter Flüchtling): Wenn dein Flüchtlingsstatus anerkannt wurde und du Asyl erhalten hast, erhältst du die Aufenthaltsbewilligung B (Art. 60 Abs. 1 AsylG)
    • F vorläufig aufgenommener Flüchtling: Wenn dein Flüchtlingsstatus anerkannt wurde, aber du vom Asyl ausgeschlossen wurdest, erhältst du den Aufenthaltsstatus F-Flüchtling. Es gibt verschiedene Asylausschlussgründe, festgelegt in Art. 53 et 54 AsylG.
    • F vorläufig aufgenommene Person: Wenn der Flüchtlingsstatus nicht anerkannt wurde aber eine Rückführung ins Heimatland rechtlich unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist, bekommst du den Status F vorläufige Aufnahme. Der Status F ist keine Aufenthaltsbewilligung sondern eine Bestätigung, dass die Ausweisung nicht möglich ist. (Art. 83 AIG)

     

    Hier findest du nähere Informationen zu Kantonswechsel, Arbeitsbewilligung, Versicherung, Familiennachzug, Recht auf Sozialhilfe und Integration mit deinem Status:

     

  • Finanzielle Unterstützung
    • Sozialhilfe

      Die Sozialhilfe wird von den Kantonen verwaltet. Die allgemeinen Richtlinien sind von der SKOS festgelegt. Sie sind jedoch nicht bindend. Sozialdienste funktionieren subsidiär. Das heisst, sie können nur dann Leistungen bezahlen, wenn es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Die Sozialhilfe deckt den Grundbedarf.

    • Leistungen

      Als anerkannter Flüchtling (Status B oder F vorläufig aufgenommener Flüchtling) hast du Anrecht auf dieselben Leistungen der Sozialdienste wie Schweizerinnen und Schweizer. Du hast auch Anrecht auf Integrationsmassnahmen.

      Die finanzielle Hilfe für Personen mit Status N oder F vorläufig aufgenommene Person ist geringer als jene von Schweizerinnen und Schweizern (ungefähr 40 % weniger). Vorläufig aufgenommene Personen haben Anspruch auf Integrationsmassnahmen. Asylsuchende (Status N) haben keinen Anspruch auf Integrationsmassnahmen, es gibt jedoch Fälle, in denen solche bewilligt werden.

      Die Sozialhilfe kann nur dann aufgehoben werden, wenn die Nothilfe an ihre Stelle tritt. Dies ist dann der Fall, wenn du einen Nichteintretensentscheid (Dublin) erhältst, oder einen negativen Asylentscheid und deine Rückführung verfügt wird.

       

  • Schriftliche Entscheidung

    Grundsätzlich:

    • Du hast das Recht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine schriftliche Entscheidung zu erhalten.
    • Es ist immer besser, eine gemeinsame Lösung zu finden, als einen Rechtsstreit anzuzetteln.

     

    Wenn deine Betreuungsperson etwas entscheidet, das dich betrifft, hast du das Recht, eine schriftliche Entscheidung zu erhalten, die die Gründe für die Entscheidung erklärt, und datiert und signiert ist. Im Alltag wird dies nicht immer gemacht. Du darfst aber darum bitten, wenn du die Entscheidung haben möchtest.

  • Was tun, wenn ich mit einer Entscheidung meiner Betreuungsperson nicht einverstanden bin?

    Als Erstes solltest du immer mit deiner Betreuungsperson darüber sprechen. Du kannst erklären, wie du die Sache siehst. Versuche auch, den Entscheid zu verstehen. Auch deine Betreuungsperson kann nicht alles finanzieren, was er oder sie finanzieren möchte.

    Wenn ihr euch beim Gespräch nicht einigen konntet und du den Eindruck hast, dass der Entscheid nicht gut begründet ist, kannst du dich einer Entscheidung auch widersetzen. Du kannst einen Rekurs gegen die Entscheidung machen. Vorsicht! Bei einem Rekurs entstehen Kosten für das Verfahren, die die Partei tragen muss, die verliert. Lasse dich von der Rechtsberatungsstelle beraten, ob dein Rekurs Chancen hat und wie du ihn machen musst.

    Ein Rekurs kann verschiedene Aspekte betreffen: z.B. die Bedingungen und Auflagen, die man dir gestellt hat oder die Höhe oder die Kürzung der Leistungen, die du erhältst.

    Um einen Rekurs machen zu können brauchst du einen schriftlichen Entscheid. Wichtig ist auch, dass du den Rekurs innerhalb der Frist von (normalerweise) 30 Tagen nach Datum der schriftlichen Entscheidung einreichst.

  • Sanktionen

    Definition: Eine Sanktion ist eine Art Bestrafung.

    Wenn du deine Auflagen als Sozialhilfeempfänger nicht erfüllst, kannst du Sanktionen erhalten. Beispielsweise, wenn du ein Einkommen nicht angibst (deklarierst), oder wenn du eine Entscheidung der Sozialarbeitenden nicht respektierst. Die Sanktion muss angekündigt worden sein: Wenn du A (nicht) machst, passiert B.

    Eine Sanktion kann beispielsweise eine Kürzung der finanziellen Leistungen (im Rahmen der Grundrechte) sein. Man darf dir die Leistungen der Sozialdienste um maximal 30 % kürzen.

    Hier findest du die Voraussetzungen für eine Kürzung der Sozialleistungen.

     

  • Was tun, wenn du von Drittpersonen Geld erhältst?

    Deklarierungspflicht

    Vorsicht! Wenn du Geld von Privatpersonen, Organisationen oder Stiftungen erhältst, gilt dies bei den Sozialdiensten als Einkommen. Es ist obligatorisch, dass du den gesamten Betrag deiner Betreuungsperson bei den Sozialdiensten deklarierst. Das gilt auch bei kleinen Geldgeschenken. Geldgeschenke können dir von deinem Sozialhilfegeld abgezogen werden.

    Wenn du Einkommen nicht meldest, kann dies zu Kürzungen deiner Leistungen oder sogar zu einer Strafanzeige führen. Zwei Strafanzeigen reichen aus, um die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen und dich in dein Herkunftsland zurückzusenden. Melde also jedes Einkommen.

    • So unterstützt man dich am Besten:

      Wenn du Geld erhältst, muss es zweckgebunden sein. Das heisst, du musst es für etwas Bestimmtes erhalten. Es ist deshalb am Einfachsten, wenn deine Helfer das Geld nicht dir geben, sondern dir direkt etwas Bestimmtes bezahlen (z.B. die Rechnung für den Sprachkurs, Fahrkarten oder die Studiengebühren). Lass dir am Besten immer eine Kopie der Quittung oder der Überweisung mit Datum und Unterschrift geben. So kannst du belegen, welches Geld wofür bezahlt wurde.

  • Crowdfunding

    Crowdfunding ist heikel, weil es sich nicht um zweckgebundenes Geld handelt. Du musst das Geld also deklarieren und es kann dir möglicherweise von der Sozialhilfe abgezogen werden. Sprich über eine solche Idee unbedingt vorher mit deiner Betreuungsperson.

  • Stipendien

    Sozialdienste unterstützen generell nur in Ausnahmefällen während der Ausbildung. Für die Finanzierung einer Ausbildung sind deshalb in erster Linie Stipendien zuständig.

    In der Regel werden dir mit Erhalt eines Stipendiums die Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen. Du erhältst das Stipendium also nicht zusätzlich zu den Sozialleistungen.

    Ob du stipendienberechtigt bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    • Davon, ob du bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast: Zweitausbildungen werden nicht unterstützt.
    • Von deinem Einkommen (und vom Einkommen deiner Eltern, falls sie in der Schweiz wohnen)
    • Von deinem Wohnkanton.
    • Davon, wie lange du schon in dem Kanton wohnst
    • Von deinem Aufenthaltsstatus

     

    Kantonale Stipendienstellen

    Bericht über die stipendienrechtliche Situation studentischer Geflüchteter in der Schweiz

     

    • Flüchtlinge mit Asyl (B) & vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (F)

      Als anerkannter Flüchtling (B) oder vorläufig aufgenommener Flüchtling (F Flüchtling) hast du grundsätzlich Anrecht auf Stipendien. Das heisst, du kannst ein Gesuch stellen, wenn du auch die anderen Kriterien für ein Stipendium erfüllst.

      Nicht alle Stellen wissen, dass es hier einen Unterschied zwischen vorläufig aufgenommenen Ausländern (F) und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (F Flüchtling) gibt. Hier findest du Informationen. Du kannst auch einen Link mit den Informationen der Flüchtlingshilfe beilegen, wenn du deinen Antrag stellst.

    • Vorläufig aufgenommene Personen (F)

      Als vorläufig aufgenommene Person (F) hast du nicht grundsätzlich Anrecht auf Stipendien.

      Einige Kantone vergeben jedoch Stipendien an Personen mit Status F-Ausländer*in. Es bestehen aber teilweise Wartefristen, du musst also bereits einige Jahre (zw. 3 und 7 Jahren) im Kanton wohnhaft sein. Es lohnt sich also, nachzufragen.

       

    • Asylsuchende (N)

      Mit Status N hast du wenig Chancen auf ein Stipendium. Es gibt aber Ausnahmen. Deshalb solltest du dich immer erkundigen und eine schriftliche Absage einholen. So kannst du Personen, die du um finanzielle Unterstützung anfragst beweisen, dass du keine Möglichkeit hast, durch Stipendien finanzielle Unterstützung zu bekommen.

  • Zulassung zum Studium

    Es gibt kein Recht darauf zu studieren. In der Schweiz ist jede Hochschule selbst für die Zulassung verantwortlich. Bei einigen Hochschulen wird dein Aufenthaltsstatus in die Entscheidung miteinbezogen, andere schauen sich den Aufenthaltsstatus nicht an. Die meisten Hochschulen verweigern eine Zulassung nicht aufgrund des Aufenthaltsstatus. Erkundige dich bei der Hochschule.

    B-Flüchtlinge und F-Flüchtlinge können aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht vom Studium ausgeschlossen werden (Genfer Konvention).

ganze Schweiz

Conseil juridique: EPER

   

Les Bureaux de consultation juridique sont là pour conseiller et répondre aux questions sur la procédure d’asile en Suisse ou d’autres questions de droit. Les personnes pauvres ou socialement défavorisées sont au centre de l’action de l’EPER, tout comme quiconque a un statut de réfugié ou de requérant d’asile, vit en Suisse sans titre de séjour ou est victime de discrimination ou de racisme – donc toute personne vulnérable, atteinte dans ses droits et socialement marginalisée.

Rechtsberatung: HEKS

Haben Sie Fragen zum Asylverfahren in der Schweiz? Brauchen Sie sonst rechtliche Beratung? Oder sind Sie von Diskriminierung und rassistischen Äusserungen betroffen? HEKS bietet in verschiedenen Bereichen rechtliche Beratung und Unterstützung. Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen sozial benachteiligte Personen wie Asylsuchende und Flüchtlinge, Sans-Papiers oder Menschen mit geringem Einkommen sowie Personen, die Diskriminierung erleiden. Sie alle sind besonders gefährdet, in ihren Rechten verletzt und gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden.

Conseil juridique: Caritas

Caritas propose également du Conseil juridique, tu trouveras plus d'informations en te rendant sur le site web du Caritas de ta région: trouve le site web ici.

zusätzliche Sprachen »