Q&A Diplome

Hier findest du Informationen zu den Dokumenten, die du brauchst, um an eine Hochschule zugelassen zu werden.
Du findest auch Tipps, wie man Dokumente richtig einreicht und was du machen kannst, wenn du deine Diplome und Zeugnisse nicht mehr hast und sie auch nicht mehr besorgen kannst.

  • Welche Diplome und Dokumente brauche ich, um zu studieren?

    In der Schweiz ist jede Hochschule selbst verantwortlich für die Zulassung und damit für die Beurteilung der Diplome für die Zulassung.

    Normalerweise brauchst du alle Dokumente, die deine letzten Abschlüsse belegen (Diplome, Zeugnisse, manchmal: Beschreibungen der besuchten Lehrveranstaltungen). Beim Abschluss auf Sekundarstufe II wird von manchen Hochschulen ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt.

    • Universität und ETH Bachelor

      Um in der Schweiz studieren zu können, brauchst du einen Maturabschluss oder ein entsprechendes ausländisches Reifezeugnis.

      Ein ausländisches Reifezeugnis muss für eine Anerkennung folgende Kriterien erfüllen:
      • ungefähr gleichwertig sein wie eine schweizerische gymnasiale Matura
      • die Fächerauswahl muss allgemein bildend sein

      Nebst dem Reifezeugnis werden je nach Herkunftsland noch weitere Dokumente verlangt. Auf dieser Länderliste von swissuniversities findest du heraus, welche Reifezeugnisse akzeptiert werden und welche Konditionen du für einen Bachelorzugang erfüllen musst.

    • Universität und ETH Master

      Für die Zulassung zum Masterstudium brauchst du ein wissenschaftliches Bachelordiplom von einer staatlich anerkannten Universität.

      Damit die Zulassungsdienste dein Bachelordiplom einfacher beurteilen können, kann es helfen, wenn du auch eine Liste der im Bachelor erbrachten Leistungen, mit Beschrieben zum Inhalt der einzelnen Veranstaltungen mitbringst.

  • Ist meine Universität anerkannt?

    Hier geht es darum, ob deine Universität in deinem Land offiziell anerkannt ist. In der Regel weisst du das also selbst.

    Wenn du es nicht weisst, kann dir die deutsche Datenbank Anabin einen Hinweis geben. Weisst du noch immer nicht, ob dies der Fall ist, kannst du dich entweder bei deiner Hochschule oder bei Swiss ENIC danach erkundigen.

     

  • Ich möchte an einer Fachhochschule studieren

    Fachhochschulen sind anders organisiert als universitäre Hochschulen. Die Zulassungsbedingungen sind von Departement zu Departement unterschiedlich.

    In der Regel musst du mindestens ein allgemeinbildendes Reifezeugnis und Arbeitserfahrung vorweisen können. Informiere dich darüber direkt bei der Fachhochschule.

    Hier findest du mehr Informationen zum Zulassungsverfahren an Fachhochschulen.

  • Zulassungsprozess: Wie reiche ich meine Dokumente ein?

    Damit ein Diplom oder Zeugnis beurteilt werden kann, brauchst du eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments. Wenn das Originaldokument nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst ist, dann musst du gleichzeitig mit der beglaubigten Kopie auch eine offizielle Übersetzung des Dokuments einreichen.

    Dokumente aus dem Ausland werden nur akzeptiert, wenn sämtliche Kopien – auch die Kopien der Übersetzungen – beglaubigt sind! Manche Hochschulen fordern, dass die Übersetzung und die beglaubigte Kopie miteinander verbunden sind. Informiere das Übersetzungsbüro darüber.

    ! Schicke nie die Originale von deinen Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse! Originaldokumente können im Falle einer Zulassung zur Hochschule später von dir angefordert werden.

    Damit deine Zeugnisse beurteilt werden können, hilft es, wenn du eine offizielle Notenskala oder eine Notenumrechnungstabelle deiner alten Universität beilegst.

  • Was ist eine beglaubigte Kopie und wer kann diese ausstellen?

    Eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie, die von einer offiziellen Stelle vorgenommen wird, und die versichert, dass die Stelle das Originaldokument gesehen hat und dass der Inhalt der Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt.

    Um eine beglaubigte Kopie zu machen, brauchst du unbedingt das Originaldokument: Kopien von Kopien können nicht beglaubigt werden.

    Eine beglaubigte Kopie kannst du bei einer schweizerischen Amtsstelle (z.B. Staatskanzlei) oder einem Schweizer Notar oder einer Schweizer Notarin beantragen. An manchen Hochschulen können die Zulassungsdienste beglaubigte Kopien deiner Diplome ausstellen.

    Dein Originaldokument (z.B. dein Diplom, Diploma Supplement) kopiert und mit Stempel und Unterschrift versehen. Damit wird bestätigt, dass diese Kopie dem Originaldokument entspricht. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt oder die Echtheit des unterzeichneten Dokumentes aus.

     

    In deinem Bewerbungsdossier musst du dann das Original der beglaubigten Kopie einreichen. Eine Kopie der beglaubigten Kopie ist nicht gültig.

    Kosten

     

  • Was ist eine offizielle Übersetzung?

    Eine „offizielle Übersetzung“ ist eine Übersetzung, die durch ein offizielles Übersetzungsbüro gemacht wird. Das Übersetzungsbüro bestätigt mit seinem Stempel, dass die Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt. Die beiden Dokumente werden dazu oft zusammengeheftet.

    Übersetzungen, die im Ausland gemacht wurden, werden nicht immer anerkannt. Informiere dich darüber bei den Zulassungsdiensten.

    Eingereicht werden muss eine beglaubigte Kopie der offiziellen Übersetzung. In manchen Fällen kann auch die Originalübersetzung gefordert werden.

    Hier findest du Informationen zu den Kosten.

  • Welche anderen Dokumente können von mir verlangt werden?

    Informiere dich über die erforderlichen Dokumente bei deiner Hochschule. Viele Hochschulen stellen auf ihren Webseiten Checklisten zur Verfügung.

    Mögliche Dokumente sind nebst deinen Diplomen und Zeugnissen:

    • Passfoto
    • Motivationsschreiben
    • Gesuch um Einstufung in den Masterstudiengang
    • Lebenslauf
    • Eine Notenumrechnungstabelle
    • Beschriebe der besuchten Lehrveranstaltungen (v.a. im Master)
    • Kopie deines Pass oder Personalausweis
    • Kopie deiner Aufenthaltsbewilligung

     

    In manchen Studiengängen kann für den Zugang zum Masterstudium auch eine Zusammenfassung deiner Bachelorarbeit gefordert werden.

  • Wie muss ich meine Dokumente einreichen?

    Manche Hochschulen haben elektronische Zulassungsverfahren, wo du viele Dokumente als Scans einreichen musst. In der Regel müssen aber mindestens die Kopien und Übersetzungen von Zeugnissen an einem Punkt im Zulassungsprozess physisch eingesandt werden.

    Informationen dazu findest du auf der Webseite der Zulassungsstellen der Hochschulen.

  • Was muss in einem Gesuch um Einstufung in den Master oder einem Motivationsschreiben stehen?

    Ein Gesuch um Einstufung in den Master/Motivationsschreiben muss deinen Namen, Vornamen, deine vollständige Adresse, eine E-Mail-Adresse, und das aktuelle Datum enthalten. Es braucht zudem deine Unterschrift und idealerweise eine Telefonnummer.

    Du solltest erklären, was du möchtest. Zum Beispiel: „Hiermit ersuche ich um eine Einstufung in den Master XXY“ oder „Hiermit ersuche ich um Zulassung zum Studium der XXY“.

    Du kannst hier auch kurz deine Motivation für das Studium beschreiben und eine Erklärung zu fehlenden Dokumenten anbringen. Das Motivationsschreiben sollte nicht länger sein als 1- 1.5 Seiten.

  • Du hast schon ein Diplom und möchtest damit arbeiten (nicht studieren)?

    Dann bist du hier nicht auf der richtigen Seite.

    Für die Ausübung reglementierter beruflicher Tätigkeiten wird ein offiziell anerkannter Ausbildungsabschluss benötigt. Welche Behörde für die offizielle Anerkennung des Diploms zuständig ist, hängt von Vorbildung oder gewähltem Berufsfeld ab.

    Für Stellensuchende mit einem ausländischen Hochschuldiplom in einem nicht-reglementierten Beruf stellt Swiss ENIC Anerkennungsempfehlungen aus.

     

  • Meine Dokumente sind im Heimatland/sind verloren

    Wenn du keine Dokumente vorweisen kannst, dann kannst du eine Diplomerläuterung von Swiss ENIC beantragen.

    Die Diplomerläuterung beschreibt deine Hochschulbildung und zeigt auf, wie Swiss ENIC diesen Hochschulabschluss einstufen würde, wenn die erforderlichen Dokumente vorhanden wären. Diese Erläuterung kann helfen, deinen Abschluss für die Zulassungsdienste, für Weiterbildungszwecke oder bei der Stellensuche verständlich zu machen.

    Du musst das Fehlen deiner Dokumente gut begründen. Notiere dir die Antworten auf folgende Fragen:

    • Warum hast du die Dokumente nicht dabei? (Situation in deinem Herkunftsland, persönliche Situation)
    • Kannst du sie noch besorgen? (Kann sie dir jemand schicken? Kannst du Kopien von deiner Hochschule bestellen?)
    • Wenn das nicht geht, erkläre hier: Warum geht das nicht?

     

    Halte die Antworten auch bereit, im Falle, dass du Zulassungsdiensten eine Begründung zukommen lassen musst. Dazu musst du direkt mit der Hochschule Kontakt aufnehmen.

    Hier findest du Informationen dazu, wie du eine Diplomerläuterung beantragen kannst: Diplomerläuterung für Flüchtlinge mit unvollständigen Dokumenten.

    Eine ähnliche Funktion wie die Diplomerläuterung hat die Eidesstattliche Erklärung.

  • Eidesstattliche Erklärung als Ersatz fehlender Dokumente

    Wenn du glaubhaft erklären kannst, dass du die notwendigen Dokumente, die deine Vorbildung belegen, nicht besorgen kannst, ermöglichen viele Hochschulen eine Zulassung über eine eidesstattliche Erklärung.

    Erkundige dich direkt bei den Zulassungsdiensten, ob diese Möglichkeit existiert. Online lassen sich auf den Seiten der Hochschulen keine Informationen dazu finden.

    !! Es gibt kein Recht auf diesen Zulassungsweg. Er wird nur in Ausnahmefällen angewandt, wenn klar belegt ist, dass eine Person ihre Vorbildung nicht anders nachweisen kann.

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Berufsberatung Aarau

ask! - Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau

Öffnungszeiten:
Es gibt drei anderen Info-Zentren: Baden, Rheinfelden und Wohlen. Mehr Infos finden sie auf der Website.

Webseite Link zu den weiteren Info-Zentren in Baden, Rheinfelden und Wohlen.    

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Basel Land

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Berufsberatung Bern

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen Bern

Es gibt mehrere regionalen BIZ in: Biel, Burgdorf, Interlaken, Langenthal, Langnau und Thun. Hier finden sie die verschiedenen Telefonnummern. Berufsberatung

Freiburg

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Jura

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Centre d'orientation scolaire et professionnelle et de psychologie scolaire (Siège central), Rue du Banné 23, 2900 Porrentruy 2
Tel: 032 420 34 70
E-Mail: secr.cos@jura.ch

Öffnungszeiten:
- Porrentruy, le mercredi 13h30 - 17h00 - Delémont (Route de Bâle 26) les mardi, mercredi et jeudi 13h30 - 17h00 - Saignelégier (Rue Bel-Air 5) le mercredi 13h30 - 17h00

Pour les demandes d'informations par e-mail, prière de laisser vos coordonnées (nom, prénom, adresse complète et numéro de téléphone) ainsi que la période à laquelle le Centre d'orientation peut vous joindre. La permanence téléphonique a lieu du lundi au vendredi entre 08h et 11h30. Orientation professionnelle

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Ufficio dell'orientamento scolastico e professionale Via Henri Guisan 3 6501 Bellinzona
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